Abschirmung vor Elektrosmog

Achtung Strahlung! Sie hatten im letzten Jahr Ausgaben um Ihre Wohnung vor Elektrosmog zu schützen? Maßnahmen zum Schutz vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen durch Verwendung besonderer Tapeten, abschirmender Materialien sowie baubiologische Beratungen können Sie als außergewöhnliche Belastungen abziehen. (Aktenzeichen 10 K 290/11). Tragen Sie die Ausgaben im Mantelbogen in Zeile 67 ein.

Quelle: blickpunkt Steuern - Ausgabe 04 | 2014

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