Amalgam besteht aus hochgiftigen Schwermetallen (zu ca. 53 % aus Quecksilber und ca. 47 % Legierungspulver aus Silber, Zinn, Zink, Nickel, Cadmium und Kupfer).
Die Entwicklung des Amalgams begann 1826. Bereits 1840 wurde es wegen der auftretenden Quecksilberdampfvergiftung verboten. Nach der Wiederzulassung im Jahr 1855 warnte der Chemiker A. Stock erneut vor Amalgam und beschrieb 1939 die chronische Vergiftung infolge der Instabilität des Amalgams (Die Gefährlichkeit des Quecksilberdampfes und der Amalgame). Japan verzichtet seit 1985 auf Amalgam. In vielen Ostblock-Staaten ist die Verwendung von Amalgam verboten.
In Deutschland ist die Installation von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen und der Einsatz von Spezialfiltern in Müll- und Leichenverbrennungsanlagen vorgeschrieben. Amalgam muss als giftiger Sondermüll speziell entsorgt und darf in einigen Ländern nur mit Totenkopfaufdruck transportiert werden.
Toxische Wirkungen:
Die gesamte Liste der Symptome, die mit Amalgamfüllungen in Verbindung gebracht werden, kann hier aus Platzgründen nicht aufgeführt werden. Auszugsweise seien Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Haarausfall, Allergien, Neurodermitis, Migräne, Arthrose, Arthritis, neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Alzheimer und Parkinson sowie Krebs erwähnt.
Amalgam schädigt nach wenigen Jahren den Zahnhalteapparat irreversibel. Die antibiotische Wirkung des Amalgams führt nach einiger Zeit zur lokalen Züchtung von resistenten hochgefährlichen Bakterien und Pilzen (z. B. Candida).
Mütter geben an ihr Erstgeborenes 60 % ihrer Schwermetalle über die Plazenta und durch das Stillen ab. Neugeborene werden dann bereits vergiftet geboren und zeigen oft Symptome wie z. B. Neurodermitis.
Kinder und Kranke reagieren mindestens um das 100fache schneller auf die Gifte als gesunde Erwachsene.