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In den vergangenen Jahren wurde immer wieder über gesundheitliche Gefährdungen durch Zahnfüllungen aus Amalgam berichtet. Amalgam war und ist die in der Zahnheilkunde am häufigsten eingesetzte Füllungssubstanz.

Allgemeines:


Amalgam besteht aus hochgiftigen Schwermetallen (zu ca. 53 % aus Quecksilber und ca. 47 % Legierungspulver aus Silber, Zinn, Zink, Nickel, Cadmium und Kupfer).

 

Die Entwicklung des Amalgams begann 1826. Bereits 1840 wurde es wegen der auftretenden Quecksilberdampfvergiftung verboten. Nach der Wiederzulassung im Jahr 1855 warnte der Chemiker A. Stock erneut vor Amalgam und beschrieb 1939 die chronische Vergiftung infolge der Instabilität des Amalgams („Die Gefährlichkeit des Quecksilberdampfes und der Amalgame“). Japan verzichtet seit 1985 auf Amalgam. In vielen Ostblock-Staaten ist die Verwendung von Amalgam verboten.

 

In Deutschland ist die Installation von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen und der Einsatz von Spezialfiltern in Müll- und Leichenverbrennungsanlagen vorgeschrieben. Amalgam muss als giftiger Sondermüll speziell entsorgt und darf in einigen Ländern nur mit Totenkopfaufdruck transportiert werden.

 

Wissenschaftler schätzen, dass die Hauptursache der Quecksilber-Freisetzung in die Luft die Feuerbestattung von Toten mit Amalgamfüllungen ist.

 

Die Freisetzung der Schwermetalle im Körper erfolgt durch:


  • mechanischen Abrieb (intensives Kauen, Zähneputzen)
  • heiße oder saure Speisen und / oder Getränke
  • Austritt von Quecksilber als Dampf (Quecksilber verdunstet bei Zimmertemperatur)
  • Elektrolyse*
  • Einfüllen und Entfernen der Füllungen

 

Die Schwermetalle werden über Speichel aufgenommen, heruntergeschluckt und gelangen über den Darm in den Blutkreislauf und das Organsystem. Durch das Einatmen der Quecksilberdämpfe verbreitet  sich Quecksilber über die Lungen.

 

Toxische Wirkungen:


Die gesamte Liste der Symptome, die mit Amalgamfüllungen in Verbindung gebracht werden, kann hier aus Platzgründen nicht aufgeführt werden. Auszugsweise seien Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Haarausfall, Allergien, Neurodermitis, Migräne, Arthrose, Arthritis, neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Alzheimer und Parkinson sowie Krebs erwähnt.

 

Amalgam schädigt nach wenigen Jahren den Zahnhalteapparat irreversibel. Die antibiotische Wirkung des Amalgams führt nach einiger Zeit zur lokalen Züchtung von resistenten hochgefährlichen Bakterien und Pilzen (z. B. Candida).

 

Mütter geben an ihr Erstgeborenes 60 % ihrer Schwermetalle über die Plazenta und durch das Stillen ab. Neugeborene werden dann bereits vergiftet geboren und zeigen oft Symptome wie z. B. Neurodermitis.

 

Kinder und Kranke reagieren mindestens um das 100fache schneller auf die Gifte als gesunde Erwachsene.


Testverfahren zur Feststellung einer Belastung:


Am einfachsten ist eine Belastung über einen Resonanztest feststellbar. Hierbei wird zwischen Testobjekt und Testperson ein Biotensor geführt. Der Ausschlag des Biotensors gibt Auskunft über eine Belastung.


Weitere Testverfahren sind DMPS (Test- und Ausleitungsverfahren – wird gespritzt; verschreibungspflichtig), DMSA (orale Einnahme chemischer Substanzen), Speicheltest (nüchtern 10 Minuten Kaugummi kauen, Kaugummi ins Labor einschicken und untersuchen lassen), Hausstaubtest (gekehrten Hausstaub ins Labor einschicken) und in schweren Fällen Kernspintomografie.


Tipps zur Entfernung und Ausleitung:


Die Ausleitungsorgane Leber, Nieren und Darm müssen schon einen Monat vor dem Zahnarzttermin unterstützt werden. Dazu geeignet sind die Chlorella-Alge, Bärlauch, schwefelhaltige Mittel, hochdosierte Nährstoffe und bestimmte Leber-, Nieren- und Gallenelexiere. Lassen Sie sich diese Mittel von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker austesten und verschreiben.

 

Vom Zahnarzt sollte pro Monat nur eine Füllung entfernt werden, vorzugsweise bei abnehmendem Mond. Achten Sie darauf, dass Ihr Zahnarzt einen Kofferdamm (Schutzfolie) benutzt, niedertourig bohrt und gut absaugt. Die provisorische Füllung aus Zahnzement verbleibt so lange wie möglich im Zahn, da der Zement Gift aufsaugt.


Nach erfolgter Behandlung werden Chlorella-Alge und Arnika eingenommen. Viel „lebendiges“ Wasser sowie eine eiweißreiche Ernährung mit viel Fleisch unterstützen den Ausleitungsprozess.

Erst wenn das Zwischengewebe genügend entlastet wurde, können mit Koriander Schwermetalle aus Gehirn und Nerven mobilisiert und ausgeleitet werden.


Die zusätzliche Ausleitung über Bioresonanzverfahren (Vitalfeldtherapie) sowie die unterstützende Gabe von Mineralien und Vitaminen fördern den Entgiftungsprozess und stärken das Immunsystem. Durch das Bioresonanzverfahren werden auch im Körper verbliebene Schadstoffinformationen gelöscht.

 

Wenn giftige Schwermetalle aus ihren Depots gelöst werden, gelangen sie erneut in den Blutkreislauf und können bei unkontrollierter Ausleitung im Körper zusätzlich schwere Schäden anrichten. Deshalb ist eine therapeutische Kontrolle der Entgiftungsmaßnahmen unbedingt anzuraten. Dies wird in der naturheilkundlichen Praxis konsequent verfolgt.


Alternativen zu Amalgamfüllungen:


Füllungsart Haltbarkeit Färbung Schädlichkeit




Zement ca. 3 Jahre zahnähnlich gering
Kunststoff (lichtgehärtet) 5 bis 10 Jahre zahnähnlich Unverträglichkeit möglich
Kunststoffinlays ca. 10 Jahre sehr naturgetreu sehr gering
Gussfüllung (z. B. Gold) praktisch unbegrenzt goldfarben Unverträglichkeit möglich
Keramik mindestens 10 Jahre zahnähnlich gering

 

Seit 1986 sind Palladium-Basislegierungen als Regelversorgung für Kassenpatienten vorgesehen. Das BGA (Bundesgesundheitsamt) hat im September 1993 Hinweise für den Zahnarzt zur Verwendung dentaler Gusslegierungen und Lote herausgegeben. Inzwischen warnt das BGA vor der Verwendung von kupferhaltigen Palladium-Basislegierungen. Die Symptomatik der Palladium-Beschwerden ähnelt den Folgen einer Belastung durch Holzschutzmittel, wird aber mit der eigentlichen Ursache nicht in Verbindung gebracht.


Es gibt keine allgemeine Verträglichkeit für bestimmte Materialien. Unverträglichkeiten sind eine individuelle Eigenart des jeweiligen Menschen. Zur sicheren Gewährleistung einer Verträglichkeit sollte ein Materialtest durchgeführt werden (Resonanztest, Elektroakupunktur).

 

 

* (unterschiedliche Metalle sind mit interzellulärer Körperflüssigkeit verbunden; z. B. durch andere Dentallegierungen, Implantate, Prothesen, Verhütung mit Spirale)