Amalgam - Sondermülldeponie "Mund"

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder über gesundheitliche Gefährdungen durch Zahnfüllungen aus Amalgam berichtet. Amalgam war und ist die in der Zahnheilkunde am häufigsten eingesetzte Füllungssubstanz.

Allgemeines:

Amalgam besteht aus hochgiftigen Schwermetallen (zu ca. 53 % aus Quecksilber und ca. 47 % Legierungspulver aus Silber, Zinn, Zink, Nickel, Cadmium und Kupfer).

Die Entwicklung des Amalgams begann 1826. Bereits 1840 wurde es wegen der auftretenden Quecksilberdampfvergiftung verboten. Nach der Wiederzulassung im Jahr 1855 warnte der Chemiker A. Stock erneut vor Amalgam und beschrieb 1939 die chronische Vergiftung infolge der Instabilität des Amalgams („Die Gefährlichkeit des Quecksilberdampfes und der Amalgame“). Japan verzichtet seit 1985 auf Amalgam. In vielen Ostblock-Staaten ist die Verwendung von Amalgam verboten.

In Deutschland ist die Installation von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen und der Einsatz von Spezialfiltern in Müll- und Leichenverbrennungsanlagen vorgeschrieben. Amalgam muss als giftiger Sondermüll speziell entsorgt und darf in einigen Ländern nur mit Totenkopfaufdruck transportiert werden.

Wissenschaftler schätzen, dass die Hauptursache der Quecksilber-Freisetzung in die Luft die Feuerbestattung von Toten mit Amalgamfüllungen ist.

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